Unsere AGB

Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch.

Die Bereitstellung zur Nutzung des Anmeldeverfahrens "HLP Online" erfolgt durch die
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.,
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, Fédération Equestre Nationale (FN),
Geschäftsführender Vorstand: Sönke Lauterbach (Vorsitzender), 
Dr. Dennis Peiler (Stellvertretender Vorsitzender), Dr. Klaus Miesner (Mitglied des Vorstands)
Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf,
Tel.: 02581 / 63 62-0, Fax: 02581 / 6362-105,
Internet: www.pferd-aktuell.dewww.fn-dokr.de
Amtsgericht Warendorf VR 393,
USt-Ident-Nr.: DE 126734145,
nachfolgend "FN" genannt. 

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1
Nutzung, Anmeldung, Verfügbarkeit

Die Nutzung von "HLP Online" setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Die Registrierung ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben sofort zu korrigieren. Der Nutzer sichert insoweit zu, dass die der FN mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.

Die Nutzer haben keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit von "HLP Online". Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen, wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hard- und Softwarefehler etc., ergeben. Die FN behält sich vor, die Bereitstellung des Dienstes zeitweilig auszusetzen, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität des Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen, erforderlich ist 

B. ANMELDEN

§ 2
Vertragsschluss

a) Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) stellt das Anmeldeverfahren "HLP Online" für Anmeldungen zu Hengstleistungsprüfungen zur Verfügung.

Einen Hengst anmelden kann nur derjenige, der als Nutzer mit dem Status "Anmelder" registriert und angemeldet ist. Für den Erhalt des Status "Anmelder" ist ein schriftlicher Antrag an die FN notwendig. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Bei Anmeldung eines Hengstes muss der Anmelder angeben, für welchen Zuchtverband er den jeweiligen Hengst prüfen lassen möchte. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in dem angegebenen Zuchtverband. Bei Abgabe einer Anmeldung für einen Hengst unterwirft sich der Anmelder den HLP-Richtlinien, die unter www.hengstleistungspruefung.de abgerufen werden können.

Die Sicherheit der Datenübertragung zwischen den Nutzern wird durch die Verschlüsselung der Daten mittels SSL (Secure Sockets Layer) gewährleistet.

Einzelnen Anmeldern kann die Nutzbarkeit des Dienstes verwehrt werden, die den ausstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Die Dateneingabe bei "HLP Online" stellt keine rechtsverbindliche Willenserklärung des Anmelders gegenüber der FN dar, solange der Anmelder diese nicht „abschickt“. Der Anmelder kann seine Willenserklärung bis zum ersten Anmeldeschluss zurückziehen.

Die FN nimmt das Angebot (die Anmeldung) gegenüber dem Anmelder an, wenn es korrekt im Sinne der Zulassungsvoraussetzungen ist und der Anmelder sich den HLP-Richtlinien sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei der FN stellt keine Willenserklärung durch diese dar. Erst mit einer Mitteilung nach Anmeldeschluss durch die FN nimmt die FN die Anmeldung an, bzw. ist berechtigt diese abzulehnen, wenn keine ausreichende Mindestanmeldezahl für den betreffenden Prüfungsdurchgang vorliegt. Demgemäß kommt zwischen dem Anmelder und der FN kein Vertrag zustande, wenn die Anmeldung in den Status "abgelehnt" wechselt, über den der Anmelder von der FN per E-Mail unterrichtet wird.

b) Über die zusätzlichen Kosten für Unterbringung, Pflege, Beritt, tierärztliche Betreuung, Beschlag etc. in Stationsprüfungen muss zwischen dem Anmelder und der jeweiligen Prüfungsstation nach Freigabe der Prüfung ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Die Prüfungsstation lässt den Anmeldern nach dem ersten Nennungsschluss den entsprechenden Dienstleistungsvertrag zukommen. Der Anmelder verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Prüfung, den Dienstleistungsvertrag vor Beginn der Prüfung jedoch spätestens sieben Tage nach dem ersten Anmeldeschluss unterschrieben an die Prüfungsstation zurückzuschicken. Der Anmelder verpflichtet sich, die in diesem separaten Vertrag anfallenden Kosten nach Rechnungsstellung durch die Prüfungsstation, an diese zu entrichten.

Die Prüfungsstationen behalten sich das Recht vor, Anmelder, ohne vorab zurückgesendeten Einsteller Vertrag nicht zur Stationsprüfung aufzunehmen.

Mit Abschicken der Anmeldung durch den Anmelder und der Annahme der Anmeldung durch die FN erkennt der Anmelder die HLP-Richtlinien an. Darüber hinaus erkennt er die Leitlinien des BMEL „Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten“ sowie „Tierschutz im Pferdesport“ als Grundlage für Haltung, Umgang und Nutzung der Hengste während Leistungsprüfungen an und verpflichtet sich diese zu befolgen.

Bei Stationsprüfungen verpflichten sich Anmelder, Besitzer, Trainer und Bereiter der teilnehmenden Hengste dazu, ihre Hengste über den Zeitraum der Stationsprüfung nicht zu trainieren, zu reiten oder die Stationsreiter im Training anzuleiten. Ebenso ist ihnen nicht gestattet, ohne das Beisein eines Mitarbeiters der Prüfungsstation Umgang mit ihrem zu prüfenden Hengst zu haben.

§ 3
Widerruf

Der Anmelder kann seine Erklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung, die vor Absendung der Anmeldung angezeigt wird. Der Widerruf ist an die FN (Freiherr-von-Langen-Str.13, 48231 Warendorf, Fax 02581 / 6362-105, E-Mail hlp@fn-dokr.de) zu richten.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die FN und/oder die jeweilige Prüfungsanstalt die Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Anmelders vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Anmelder diese selbst veranlasst hat. Demgemäss beginnt die Dienstleistung mit dem Aufbau der Infrastruktur für die jeweilige HLP-Prüfung aufgrund der durch die freigegebene Anmeldung reservierten Prüfungsplätze.

§ 4
Leistungsvorbehalte

Im Falle der vollständigen Absage eines Hengstleistungsprüfungsdurchgangs, zahlt die FN dem Anmelder die bereits gezahlten Gebühren (Verwaltungs-, Prüfungs- und ggf. Nachmeldegebühr) zurück.

§ 5
Zahlung

Mit der Freigabe der Anmeldung verpflichtet sich der Anmelder zur Zahlung der aufgrund der Anmeldung anfallenden Anmeldegebühren (Verwaltungs-, Prüfungs,- sowie ggf. Nachmeldegebühren). Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von dem vom Anmelder angegebenen Konto.

Die Verwaltungsgebühr verbleibt in jedem Fall bei der FN. Die Prüfungsgebühr wird bei Nichtanlieferung des Hengstes zurückerstattet. Handelt es sich bei dem ausgefallenen Hengst um ein nachgemeldetes Pferd, werden die Prüfungsgebühr sowie die Nachmeldegebühr an den Anmelder zurückerstattet. Die Verwaltungsgebühr verbleibt auch in diesem Fall bei der FN.

Bei Veranlagungsprüfungen (kurz) sowie bei Sportprüfungen für Hengste beinhaltet die Anmeldegebühr ebenfalls die Kosten für die Unterbringung der Hengste über die Dauer der dreitägigen Hengstleistungsprüfung.

Bei 50-tägigen Leistungsprüfungen beinhaltet die Anmeldegebühr keine Leistungen der Prüfungsstation für die Unterbringung, Versorgung und Pflege während des Aufenthalts des Hengstes auf der Station. Zur Sicherstellung solcher Leistungen ist der Anmelder verpflichtet, vor Beginn der Prüfung einen Dienstleistungsvertrag mit der Prüfungsstation abzuschließen. Prüfungsstationen haben das Recht in ihren vertraglichen Bestimmungen festzuschreiben, dass dem Anmelder bei Nicht- anlieferung des angemeldeten Hengstes eine Gebühr für entstandene Aufwendungen und entgangenen Nutzen in Rechnung gestellt wird.

Gibt der Anmelder kein Konto an, so ist das Abgeben einer Anmeldung nicht möglich. Das Recht der Ablehnung einer Anmeldung besteht, soweit im Einzelfall berechtigte Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Anmelders bestehen. Berechtigte Bedenken werden namentlich durch offene Rechnungen bei der FN, der ausgewählten Prüfungsstation, anderen Prüfungsstationen oder den FN angeschlossenen Züchtervereinigungen begründet.

Die Prüfungsstationen können die zur Beitreibung ihrer Forderung erforderlichen personenbezogenen Bestands-, Nutzung- und Abrechnungsdaten (z.B. Adresse des Anmelders) zur eigenen Weiterverfolgung der Forderung bei der FN anfordern. Diese Daten werden den Prüfungsstationen zur Verfügung gestellt. Auf § 3 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

C. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 6
Hyperlinks

Die FN lehnt jegliche Verantwortung für die Verfügbarkeit und die Inhalte der bereit gestellten Hyperlinks ab.

§ 7
Datenschutz

gem. §4 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG)

Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die vor jeder Anmeldung abgerufen werden kann. Die FN weist gem. § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Die FN weist den Anmelder ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Anmelder weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch andere dort abgelegte Daten des Anmelders aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Anmelder vollumfänglich selbst Sorge.

Der Anmelder erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, und die Daten des Pferdes an die jeweiligen Prüfungsstationen zur Erstellung von Verträgen zur Unterbringung, Berittmachung etc. weitergegeben werden dürfen.

Die FN verpflichtet sich, keine im Zuge des Anmeldeverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten, Nutzungsdaten oder Bestandsdaten an Dritte weiterzugeben. Unberührt hiervon bleibt das Recht der FN zur Veröffentlichung der Ergebnisse gemäß § 8 dieser AGB sowie § 7 Datenschutzerklärung.

Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung Bezug genommen.

§ 8
Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen

Der Anmelder stimmt zu, dass Angaben zu seinem Namen, seinem Wohnort sowie die Stammdaten, alle Noten und Zuchtwerte des genannten Hengstes durch die FN, insbesondere im Internet und im "Jahrbuch Zucht und Sport der FN", veröffentlich werden dürfen. Darüber hinaus werden diese Daten an die FN angeschlossenen Züchtervereinigungen weitergegeben.

§ 9
Haftungsbeschränkung

Eine Haftung der FN – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Anmelder (Besitzer, Eigentümer) oder sonstigen Nutzern durch ein Verhalten der FN, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der FN, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der FN, ihrer Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Die FN, ihre Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten haften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung sowie in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Umfang der Haftung der an der Durchführung der HLP beteiligten Einrichtungen, ihrer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten untereinander und/oder gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer, ergibt sich im übrigen aus den einschlägigen Vereinbarungen.

Die vorgenannten Absätze umfassen sämtliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung des Systems "HLP Online" resultieren.

§ 10
Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzbarkeit des Dienstes gegenüber der FN übermittelt werden, müssen in Schriftform (Brief, Fax oder per E-Mail) erfolgen. Die postalische Anschrift der FN ist: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Bereich Zucht, Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf, Fax Nr.: 02581/6362105. Die E-Mail-Adresse lautet hlp@fn-dokr.de. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten von diesem der FN gegenüber angegeben wurden.

Jede Benachrichtigung durch die FN, die unter den Bedingungen dieses Vertrages oder des Gesetzes erforderlich oder erlaubt ist, wird per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm E-Mails von der FN zugehen können und nicht z.B. durch Spam-Filter gesperrt werden. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, seine hinterlegte E-Mail-Adresse in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Auf die abgeschlossenen Verträge zwischen Anmelder und FN findet das im Land des Veranstalters (Deutschland) geltende Recht Anwendung.

Soweit der Anmelder Unternehmer ist, unterliegt das Rechtsverhältnis zur FN und für aus diesem folgenden Ansprüchen gleich welcher Art sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

Soweit der Anmelder Verbraucher ist, unterliegt das Rechtsverhältnis zur FN und für aus diesem folgenden Ansprüchen gleich welcher Art sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

Mit der Freigabe der Anmeldung durch den Anmelder und der Annahme der Anmeldung durch die FN erkennt der Anmelder die HLP-Richtlinien an.

Für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zur FN und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Warendorf ausschließlicher Gerichtsstand, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Die FN ist darüber hinaus berechtigt, den Anmelder an einem zulässigen Gerichtsstand ihrer Wahl zu verklagen. 

§ 11
Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder des Vertrages unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

Stand: 07.08.2024