Informationen zu den Hengstleistungsprüfungen
Veranlagungsprüfung ab 2023 generell dreitägig
Aufgrund der im Pilotjahr 2022 gesammelten Erfahrungen zur neu eingeführten Veranlagungsprüfung (kurz) sprachen sich die Vertreter der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände mit einem deutlichen Mehrheitsvotum für eine Beibehaltung dieser Prüfung und somit für eine dauerhafte Verkürzung der Veranlagungsprüfung von 14 auf drei Tage aus. In Anlehnung an die Sportprüfungen dient auch bei der Kurz-VA der Anlieferungstag zur Akklimatisierung der jungen Hengste. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Veranlagungsprüfungen (kurz) zukünftig sowohl von der FN als auch von den Zuchtverbänden organisiert und durchgeführt werden können - entweder alleinig oder in gemeinsamer Abstimmung und Zusammenarbeit.
Wege zum vorläufigen und endgültigen Eintrag in das Hengstbuch I
Der Antrag, dass dreijährige Hengste zukünftig auch ohne abgelegte Veranlagungsprüfung (kurz) in das Hengstbuch I eingetragen werden können, fand nicht die notwendige Mehrheit. Daher bleibt die gemeinsame ZVO-Bestimmung aller Reitpferdezuchtverbände bestehen, wonach dreijährige Hengste weiterhin erst dann vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden können, wenn sie die Veranlagungsprüfung (kurz) und/oder die Sportprüfung (Teil I) abgelegt haben.
Neu beschlossen wurde hingegen, dass vierjährige Hengste, die dreijährig noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben, zukünftig nur noch die Sportprüfung für Hengste Teil I absolvieren müssen, um vorläufig in das Hengstbuch I bei einem deutschen Zuchtverband eingetragen werden zu können.
Für den endgültigen Eintrag in das Hengstbuch I verständigten sich die Vertreter der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände mehrheitlich auf verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, welche der Grafik "Leistungsnachweise zur endgültigen H I-Eintragung" entnommen werden können.
Weiterhin führen auch die Ablegung einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung auf Station oder der Nachweis der vorgeschriebenen Turniersporterfolge zum endgültigen Eintrag in das Hengstbuch I.
Sattelkörung Elmshorn
Im Rahmen der Veranlagungsprüfung (kurz) und der Sportprüfung für Hengste im Schwerpunkt Springen in Elmshorn führt der Holsteiner Verband zudem eine Sattelkörung durch. Zur Anmeldung und für weitere Informationen setzten Sie sich bitte direkt mit dem Holsteiner Verband in Verbindung.
Ansprechpartnerin:
Bettina Mathiszyk
Telefon: 0431-305996-3
mathiszyk@holsteiner-verband.de
50-tägige Hengstleistungsprüfung
Bitte beachten Sie, dass jeder Anmelder vor Beginn der Stationsprüfung einen Dienstleistungsvertrag mit der jeweiligen Prüfungsstation abschließen muss. Dieser beinhaltet die Leistungen der Prüfungsstation wie Beritt, Unterbringung und Pflege der Hengste.