Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Online-Anmeldung zur Hengstleistungsprüfung. Bitte versuchen Sie Ihr Anliegen zuerst anhand dieser Antworten zu klären, bevor Sie den direkten Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter aufnehmen.


Wie kann ich einen Hengst zur HLP anmelden?

Ich habe mein Passwort vergessen, was muss ich tun?

Ich kann mich nicht einloggen. Woran kann das liegen?

Wie kann ich meine Bankverbindung oder andere persönliche Daten ändern?

Wie kann ich meine Anmeldung zur HLP nachträglich ändern?

Welche Gebühren fallen für eine Anmeldung an?


Wie kann ich einen Hengst zur HLP anmelden?
Um Ihren Hengst für eine 3-tägige Veranlagungsprüfung (kurz), eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung oder eine dreitägige Sportprüfung für Hengste anzumelden, müssen Sie sich zuerst als Nutzer dieser Internetseite registrieren. Dazu benutzen Sie bitte das Online Registrierungsformular. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und Ihre Daten noch einmal überprüft haben, klicken Sie bitte auf den Button „Registrierung abschließen“. Es wird Ihnen ein Formular angezeigt, welches Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an die FN-Geschäftsstelle übersenden. Dort wird Ihr Benutzerkonto nach Prüfung aller Angaben aktiviert, Sie werden dann automatisch von uns per E-Mail darüber benachrichtigt. Anschließend können Sie sich jederzeit mit dem von Ihnen selbst gewählten Benutzernamen und Ihrem Passwort einloggen.

Unter der Rubrik „Prüfungen“ können Sie unter dem Stichwort „Zukünftige Prüfungen“ alle Prüfungen sehen, zu denen Ihr Hengst angemeldet werden kann. Wählen Sie die von Ihnen gewünschte Prüfung aus, fügen mit Hilfe der Lebensnummer (UELN) Ihren Hengst hinzu und schließen Sie die Anmeldung ab. Anschließend werden Sie per E-Mail darüber informiert und Ihre Nennung wird in Ihrem Konto unter "Meine Anmeldungen" gespeichert. Sie haben dort jederzeit Zugriff auf Ihre getätigten Angaben.

Bis zum ersten Nennungsschluss steht der Status Ihrer Nennung auf "In Bearbeitung", Ihre Nennung ist jedoch trotzdem bei uns gespeichert. Erst nach dem ersten Nennungsschluss steht hinter Ihrer Nennung "Akzeptiert". Bis zum ersten Nennungsschluss können Sie Ihren Hengst auch jederzeit wieder kostenlos abmelden. Hierzu gehen Sie auf "Meine Anmeldungen", wählen den Hengst mit der entsprechenden Prüfung aus und betätigen das Feld "Anmeldung stornieren". Sollte Ihr Hengst nach dem ersten Nennungsschluss aus irgendeinem Grund ausfallen und nicht zur Prüfung angeliefert werden können, können Sie ihn leider nicht mehr abmelden und auch die FN-Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren fallen an. Wir erstatten Ihnen jedoch bei Nicht-Anlieferung die Prüfungsgebühr.

Ich habe mein Passwort vergessen, was muss ich tun?
In diesem Fall verwenden Sie die Funktion "Passwort vergessen" unterhalb des Logins. Sie können damit ein neues Passwort für Ihren Zugang generieren.


Ich kann mich nicht einloggen. Woran kann das liegen?
Vermutlich ist Ihr Konto noch nicht aktiviert worden. Nach einer Registrierung und dem Eingang des Faxformulars kann es einige Stunden dauern, bis Ihre Daten überprüft wurden, so dass Ihr Zugang aktiviert werden kann. Sie erhalten in jedem Fall eine Aktivierungsbestätigung per E-Mail, wenn es soweit ist. Sollte es wider Erwarten doch einmal länger dauern, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Wie kann ich meine Bankverbindung oder andere persönliche Daten ändern?
Loggen Sie sich hierzu ein und ändern Sie Ihre Daten unter "Mein Konto" und dann "Bankverbindungen" bzw. "Persönliche Daten".


Wie kann ich eine Anmeldung zur HLP nachträglich ändern bzw. meinen Hengst wieder abmelden?
Änderungen der Anmeldung oder eine Abmeldung Ihres Hengstes können bis zum ersten Anmeldeschluss kostenlos durchgeführt werden. Bis dahin steht der Status Ihrer Nennung auch auf "In Bearbeitung" (Ihre Nennung ist jedoch trotzdem bei uns gespeichert). Sie müssen dazu unter "Meine Anmeldungen" die zu ändernde Anmeldung auswählen und können dann sämtliche Angaben bearbeiten oder die Anmeldung stornieren. Nach dem ersten Anmeldeschluss sind keine Änderungen mehr möglich. Sollte Ihr Hengst nach dem ersten Nennungsschluss ausfallen und nicht zur Prüfung angeliefert werden, können Sie ihn leider nicht mehr abmelden. Somit fallen auch die FN-Anmelde- und Prüfungsgebühren an. Wir erstatten Ihnen jedoch bei Nicht-Anlieferung die Prüfungsgebühr.


Welche Gebühren fallen für eine Anmeldung an?
Für jede hier aufgeführte Hengstleistungsprüfung fallen Gebühren an, die sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen.

Bei Veranlagungsprüfungen (kurz) und Sportprüfungen für Hengste wird seitens der FN eine Gebühr fällig, welche sich aus Anmelde- und Prüfungsgebühr zusammensetzt. Hier sind neben allen Kosten für die Prüfung auch die Kosten für die Unterstellung der Hengste inbegriffen.

Bei 50-tägigen Hengstleistungsprüfungen fällt zum einen die Anmelde- und Prüfungsgebühr seitens der FN, zum anderen eine Dienstleistungsgebühr seitens der Prüfungsstationen an, die die Unterbringung, Betreuung und den Beritt der Hengste beinhaltet. Alle Kosten, die in Zusammenhang mit Unterbringung, Pflege, Beritt etc. stehen, werden zwischen Ihnen und der jeweiligen Prüfungsstation abgewickelt, von der Sie einen Dienstleistungsvertrag zugeschickt bekommen, den Sie bis Prüfungsbeginn mit der Prüfungsstation abgeschlossen haben müssen.


Die Anmelde- und Prüfungsgebühr seitens der FN wird bereits bei erfolgreicher Anmeldung fällig und per Lastschriftverfahren nach dem zweiten Nennungsschluss (zwei Wochen vor Prüfungsbeginn) eingezogen. Dies ist auch der Grund, weshalb Sie bei jeder Nennung ein Konto hinterlegen müssen, von dem diese Gebühren eingezogen werden. Ihre Bankverbindungen verwalten Sie über Ihr Benutzerkonto.
Um die fällig werdenden Kosten einzusehen, wählen Sie einfach unter der Rubrik „Prüfungen“ diejenige aus, für die Sie sich interessieren, dort sehen Sie in der Übersicht die anfallenden Gebühren.
Sollten Sie spätentschlossen sein und Ihren Hengst noch für eine der Prüfungen anmelden wollen, die sich bereits im Status „Nachmelden“ befindet, fällt aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Nachmeldegebühr an.

Stand: 10.11.2023